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Änderungsvorschläge der Ideenschiede

Vorschläge der „Ideenschmiede Satzungsänderung
(Stand 15. Mai 2012)

ZIELE:
Der Neusser Bürger Schützenverein ist ein sehr erfolgreicher Verein. In den letzten 20 Jahren ist die Zahl seiner Mitglieder stetig gestiegen, und dies vor allem durch den kontinuierlichen Eintritt sehr junger Mitglieder. Im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen hat er es damit geschafft, seine Traditionen lebendig zu erhalten. Dies gelang weil der Verein nie stehengeblieben ist, sondern sich stets auf neue Herausforderungen eingestellt hat. Wie sich bei der letzten Jahreshauptversammlung gezeigt hat, sind wir nun erneut an einem Punkt angekommen, an dem wir veränderten Gegebenheiten Rechnung tragen sollten.

Mit dieser Initiative zur Satzungsänderung möchten wir

• ehrliche Entscheidungen über Grundlegende Belange des  Vereins sicherzustellen (Erleichterung der geheimen Abstimmung bei Personalfragen)

• einer Vergreisung des Führungspersonal vorbeugen (Einführung einer Altersobergrenze für Komiteemitglieder)

• die Position der einzelnen Komiteemitglieder stärken und sie unabhängiger machen (Direktwahl der Positionen im Vorstand durch die Mitgliederversammlung)

• eine größere Transparenz in den Finanzen des Vereins herstellen (Umstellung auf kaufmännische Rechnungslegung)


1. GEHEIME ABSTIMMUNG BEI PERSONALENTSCHEIDUNGEN

In der letzten JHV des NBSV gab es großen Unmut darüber, dass Präsident Thomas Nickel über die Durchführung einer geheimen Wahl abstimmen lassen musste. Gemäß der Satzung und dem BGB war das korrekt, dennoch empfanden viele Schützen dieses als Bruch eines Gewohnheitsrechtes, wonach auf Verlangen von Wenigen eine geheime  Wahl  in  Abstimmungen  aus  Gründen  der  Fairness gegenüber Andersdenkenden immer gewährt wird.

Wir schlagen daher die folgenden Regelung vor:
Auf  Verlangen  von  1/5  der  Anwesenden  der  Mitgliederversammlung,  kann  bei Abstimmungen über die Besetzung des Komitees eine geheime Wahl verlangt werden.


2. EINFÜHRUNG EINER ALTERSGRENZE FÜR DAS KOMITEE

In einer Publikation des Vereins der Heimatfreunde, die vor einigen Jahren veröffentlicht wurde, ist von einer "Ehrenregel" die Rede, nach der Komiteemitglieder mit Erreichen des 70. Lebensjahres nicht zur Wiederwahl antreten.

Eine Altersgrenze mit Mindest- oder Höchstalter hat sich in vielen Bereichen des
Lebens  bewährt,  in  der  Politik  (Wahl  des  Bundespräsidenten), in  der  Wirtschaft (Rentenregelung), in der Kirche (Papstwahl) und vielen anderen Bereichen. Auch für unseren Verein halten wir eine solche Regelung für sinnvoll und schlagen daher vor:

Zur Wahl zugelassen sind nur Mitglieder des Vereins, die zum Zeitpunkt Ihrer Wahl das 30. (?) Lebensjahr vollendet haben. Mitglieder des Komitees scheiden mit der ersten Hauptversammlung nach Erreichen des 70. Lebensjahres aus dem Komitee aus.


3. EINFÜHRUNG DER DIREKTWAHL VON KOMITEEPOSITIONEN

In nahezu allen Vereinen ist es üblich die Positionen des Vorstandes direkt aus der Mitgliederversammlung wählen zu lassen. Ein auf seine Position direkt gewähltes Vorstandsmitglied ist der Mitgliederversammlung auch direkt verantwortlich. Es kann unabhängig und sachgerecht entscheiden unter Berufung auf seine demokratische Legitimierung durch eine große Zahl von Schützen. Eine Direktwahl macht auch eine klare Zuweisung von Verantwortlichkeit notwendig, was gleichzeitig zur größeren Transparenz von Komitee-Entscheidungen beiträgt.

Daher schlagen wir die folgende Regelung vor: Die Chargen des Komitees werden von der Mitgliederversammlung direkt gewählt. Die Amtsdauer beträgt jeweils drei Jahre.


4. JAHRESABSCHLUSS ALS BILANZ bzw. G+V

Wie Präsident Thomas Nickel im Februar 2012 in einem NGZ-Interview sagte, entspricht der Umsatz des NBSV mit einer Höhe von gut € 800.000 dem eines mittelständischen Unternehmens. Ähnlich einem solchen Unternehmen hat der Verein über die lange Zeit unserer Existenz einen erhebliches Volumen an materiellen Werten aufgebaut.

Um es unserem Schatzmeister zu erleichtern die Entwicklung des Vereinsvermögens auch nachhaltig  darzustellen, schlagen wir daher vor, dass der NBSV seinen Jahresabschluß in Form einer Bilanz sowie einer G+V erstellt. Diese haben sich seit vielen Jahrzehnten als zuverlässige Instrumente der
Rechnungslegung bewährt und sorgen für umfassende Transparenz in dem umfangreichen Zahlenwerk des Vereins.